Freizeitgestaltung 
mit dem Pferd 

Das Angebot richtet sich an Menschen mit körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen. In der Regel liegt ein Pflegegrad ab Stufe 1 vor. 

Entsprechend der individuellen Fähigkeiten der Teilnehmenden werden reitspezifische Fähigkeiten und der achtsame Umgang mit dem Pferd vermittelt. In naturnaher Lage gibt es neben dem Reitangebot an Stall und Reitplatz auch die Möglichkeit des Reiterlebnisses im nahegelegenen Waldgebiet. Durch Verwendung von Elementen aus der heilpädagogischen Förderung mit dem Pferd werden auch die motorischen, geistigen und sozial-emotionalen Kompetenzen gefördert. 

Freizeitgestaltung mit dem Pferd ist ein nach der AnFöVO NRW anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann daher der sog. Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI zur Finanzierung durch die Pflegekasse in Anspruch genommen werden.